Die Uhr tickt – Am 1. September 23 tritt das neue Datenschutz Gesetz in Kraft. Vermeiden Sie hohe Strafen!

Am 1. September 2023 tritt das revDSG (revidierte Schweizer Datenschutzgesetz) in Anlehnung an die DSGVO in Kraft.

Ab diesem Tag gilt das revDSG ohne Übergangsfrist, für Private, Unternehmen, Vereine und Bundesorgane. Vor allem, wenn Personendaten (zB. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdatum, IP-Adressen und weitere) erfasst und bearbeitet werden.

Bei Verletzung der Informations- und Auskunftspflichten können persönliche Bussen bis zu 250`000.- CHF. für verantwortliche Personen, wie Geschäftsleitung, Inhaber und andere Entscheidungsträger durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten via Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.

Auch verantwortliche Betreiber einer Webseite, die persönliche Personendaten erheben, sind davon betroffen. Dies betrifft z B Kontaktformulare, Chats, Einbindung von Social Media Applikationen, IP-Adressen, Weitergabe ins Ausland (Analytics, Online Schriften, reCaptcha, Maps und weitere.) Die NutzerInnen müssen zwingend, über die Implementierung einer Datenschutzerklärung, über den Zweck, die verantwortlichen Stellen, EmpfängerInnen und weiteres aufgeklärt werden. Bei Bedarf muss zusätzlich über einen aktiven Skript Blocker die Genehmigung zur Datenerhebung angefordert werden. Der reine Cookie Hinweis ist in dem Falle nicht mehr rechtlich! ausreichend.

Jede Person hat Anspruch auf Löschung, Anpassung und Herausgabe der über sie gespeicherten Informationen.

Nutzen Sie jetzt die Chance und lassen Sie Ihre Webseite durch unsere MehrWeb – WordPress Profis hinsichtlich des revDSG und des DSGV beurteilen. Die Uhr tickt und die Zeit drängt zum Handeln. Wir sind für Sie da.

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